Allgemeine Geschäftsbedingungen
VertragsabschIuss
Die Offerten der Schlüssel Widmer AG sind auf drei Monate ab Ausstellung befristet. Konstruktions- und Materialänderungen aus technischen Gründen muss sich die Schlüssel Widmer AG vorbehalten.
Massgebend für den Vertragsabschluss ist die Auftragsbestätigung der Schlüssel Widmer AG im Zusammenhang mit den Allgemeinen Verkaufs - und Lieferbedingungen der Schlüssel Widmer AG.
Weicht die Auftragsbestätigung von der Offerte oder Bestellung ab, so gilt die Auftragsbestätigung, sofern sie nicht umgehend abgelehnt wird.
Die Auftragsbestätigung sowie die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Schlüssel Widmer AG gehen in jedem Fall abweichende Angaben in Katalogen, Preislisten etc. vor.
Preise
Ohne besonderen Vermerk umfassen die Preise der Schlüssel Widmer AG die Montagekosten nicht. Bei schwierigen Montage-Verhältnissen bleibt die Erhebung von Montagezuschlägen nach den geltenden Regieansätzen der Schlüssel Widmer AG auch dann vorbehalten, wenn die Montage laut entsprechendem Vermerk in den Preisen inbegriffen ist. In den Preisen der Schlüssel Widmer AG wird die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen.
Zahlung
Die Schlüssel Widmer AG kann auch ohne besondere Abrede, entsprechend der Materialbereitstellung, den Materiallieferungen und der geleisteten Arbeit, Teilzahlungen einfordern. Mangels besonderer schriftlicher Abrede sind die Rechnungen der Schlüssel Widmer AG innert
30 Tagen netto zu bezahlen. Für Mahnungen werden CHF 30.00 Mahnspesen verrechnet. Ab dem 60. Tag wird ein Verzugszins von 5% verrechnet. Ein Verrechnungsrecht des Kunden für Ansprüche gegen die Schlüssel Widmer AG besteht nicht.
Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den von der Schlüssel Widmer AG gelieferten Produkten geht erst nach vollständiger Zahlung des in Rechnung gestellten Betrages auf den Kunden über. Mangels besonderer Abrede ist die Schlüssel Widmer AG jederzeit berechtigt, diesen Eigentumsvorbehalt am jeweiligen Wohn- oder Geschäftssitz des Kunden in Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
Termine
Mangels besonderer schriftlicher Abrede sind die angegebenen Termine der Schlüssel Widmer AG blasse Richttermine, deren Nichteinhaltung weder Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag noch auf Schadenersatz gibt.
Garantie
Die Schlüssel Widmer AG gewährt ohne anderslautende, schriftliche Abrede eine Garantie von 12 Monaten für alle Produkte (ausgenommen Batterien) ab Montage. Die Garantie beinhaltet grundsätzlich die kostenlose Behebung von Herstellungs- oder Montagefehlern mit nachstehenden Vorbehalten.
Mangelrechte
Bei reinen Materialfehlern leistet die Schlüssel Widmer AG nur soweit Ersatz, als ihre allfälligen Lieferanten zur Mangelbehebung verpflichtet sind . Die Mangelrechte des Kunden verwirken, wenn die Mängel der Schlüssel Widmer AG nicht sofort nach Entdeckung mitgeteilt werden .
Die Gewährleistungsrechte des Kunden für gerügte Mängel verjähren mit Ablauf eines Jahres nach der Entdeckung der Mängel.
Von der Garantie der Schlüssel Widmer AG sind jene Kosten ausgeschlossen, die durch die Anfahrt zum Kunden entstehen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind auch weitere Ansprüche für direkte oder indirekte Schäden des Kunden. Eine Garantie der Schlüssel Widmer AG besteht nicht für Schäden, die durch verzogene Türblätter oder unsachgemässe Behandlung entstehen oder durch Eingriffe des Kunden oder Dritte verursacht werden.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Schlüssel Widmer AG ist ausschliesslich deren Sitz in Oerlikon.
Die Offerten der Schlüssel Widmer AG sind auf drei Monate ab Ausstellung befristet. Konstruktions- und Materialänderungen aus technischen Gründen muss sich die Schlüssel Widmer AG vorbehalten.
Massgebend für den Vertragsabschluss ist die Auftragsbestätigung der Schlüssel Widmer AG im Zusammenhang mit den Allgemeinen Verkaufs - und Lieferbedingungen der Schlüssel Widmer AG.
Weicht die Auftragsbestätigung von der Offerte oder Bestellung ab, so gilt die Auftragsbestätigung, sofern sie nicht umgehend abgelehnt wird.
Die Auftragsbestätigung sowie die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Schlüssel Widmer AG gehen in jedem Fall abweichende Angaben in Katalogen, Preislisten etc. vor.
Preise
Ohne besonderen Vermerk umfassen die Preise der Schlüssel Widmer AG die Montagekosten nicht. Bei schwierigen Montage-Verhältnissen bleibt die Erhebung von Montagezuschlägen nach den geltenden Regieansätzen der Schlüssel Widmer AG auch dann vorbehalten, wenn die Montage laut entsprechendem Vermerk in den Preisen inbegriffen ist. In den Preisen der Schlüssel Widmer AG wird die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen.
Zahlung
Die Schlüssel Widmer AG kann auch ohne besondere Abrede, entsprechend der Materialbereitstellung, den Materiallieferungen und der geleisteten Arbeit, Teilzahlungen einfordern. Mangels besonderer schriftlicher Abrede sind die Rechnungen der Schlüssel Widmer AG innert
30 Tagen netto zu bezahlen. Für Mahnungen werden CHF 30.00 Mahnspesen verrechnet. Ab dem 60. Tag wird ein Verzugszins von 5% verrechnet. Ein Verrechnungsrecht des Kunden für Ansprüche gegen die Schlüssel Widmer AG besteht nicht.
Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den von der Schlüssel Widmer AG gelieferten Produkten geht erst nach vollständiger Zahlung des in Rechnung gestellten Betrages auf den Kunden über. Mangels besonderer Abrede ist die Schlüssel Widmer AG jederzeit berechtigt, diesen Eigentumsvorbehalt am jeweiligen Wohn- oder Geschäftssitz des Kunden in Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
Termine
Mangels besonderer schriftlicher Abrede sind die angegebenen Termine der Schlüssel Widmer AG blasse Richttermine, deren Nichteinhaltung weder Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag noch auf Schadenersatz gibt.
Garantie
Die Schlüssel Widmer AG gewährt ohne anderslautende, schriftliche Abrede eine Garantie von 12 Monaten für alle Produkte (ausgenommen Batterien) ab Montage. Die Garantie beinhaltet grundsätzlich die kostenlose Behebung von Herstellungs- oder Montagefehlern mit nachstehenden Vorbehalten.
Mangelrechte
Bei reinen Materialfehlern leistet die Schlüssel Widmer AG nur soweit Ersatz, als ihre allfälligen Lieferanten zur Mangelbehebung verpflichtet sind . Die Mangelrechte des Kunden verwirken, wenn die Mängel der Schlüssel Widmer AG nicht sofort nach Entdeckung mitgeteilt werden .
Die Gewährleistungsrechte des Kunden für gerügte Mängel verjähren mit Ablauf eines Jahres nach der Entdeckung der Mängel.
Von der Garantie der Schlüssel Widmer AG sind jene Kosten ausgeschlossen, die durch die Anfahrt zum Kunden entstehen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind auch weitere Ansprüche für direkte oder indirekte Schäden des Kunden. Eine Garantie der Schlüssel Widmer AG besteht nicht für Schäden, die durch verzogene Türblätter oder unsachgemässe Behandlung entstehen oder durch Eingriffe des Kunden oder Dritte verursacht werden.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Schlüssel Widmer AG ist ausschliesslich deren Sitz in Oerlikon.